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Neue europaweite Lenk- und Ruhezeiten ab dem 11.04.2007


 => Wir wollen, dass Sie sicher reisen! <=

Bitte beachten Sie bei Ihrer Fahrtplanung die gesetzlichen Bestimmungen
und sprechen Sie den geplanten Fahrtablauf mit uns ab

Fahrgastinformation

Arbeitszeiten des Fahrpersonals
Der Bus ist das mit Abstand sicherste Reiseverkehrsmittel. Hierfür haben vor allem
ein hohes technisches Fahrzeugniveau und das verantwortungsbewusste Handeln
von Disponenten und Fahrern gesorgt. Ihnen sind Lenk﷓ und Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben. Darüber möchten wir Sie nachfolgend informieren.

1. Kurzpausen/Lenkzeitunterbrechung
Das Fahrpersonal muss nach einer reinen Lenkzeit von jeweils 4 ½ Stunden eine Unterbrechung von 45 Minuten einlegen. Diese Unterbrechung darf auch in 2 Abschnitte von mindestens 1x 15 Minuten und 1x 30 Minuten aufgeteilt werden
(z.B. 2 Abschnitte innerhalb der 4 ½ Stunden Lenkzeit und 1 Abschnitt unmittelbar danach).
Besteht das Fahrpersonal aus 2 Personen, so genügt es, wenn sich die Fahrer nach spätestens 4 ½ Stunden jeweils beim Lenken abwechseln. Eine Kurzpause braucht dann nicht eingelegt zu werden.

2. Tägliche Lenkzeit
Innerhalb einer Woche darf das Fahrpersonal höchstens an 2 Tagen jeweils 10 Stunden und ansonsten 9 Stunden an einem Tag das Fahrzeug lenken.

3. Ruhezeit / maximale Einsatzdauer
Wenn das Fahrpersonal aus einem Fahrer besteht, muss dieser innerhalb eines 24﷓Stunden Zeitraumes, der mit Arbeitsantritt beginnt, eine Mindestruhezeit von 9 Stunden einlegen.
Somit kann Ihnen der Bus max. 15 Std. ab Dienstbeginn des Fahrers zur Verfügung stehen. Diese gesetzliche Beschränkung gilt auch dann, wenn der Fahrer mehr Pausen als Lenkzeiten hatte.
Besteht das Fahrpersonal aus 2 Fahrern, so müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden, der mit dem Arbeitsantritt beginnt, eine Ruhezeit von 9 Stunden einlegen. Die max. Schichtzeit für die 2-Fahrer-Besatzung beträgt somit max. 21 Stunden ab Dienstbeginn.

4. Wochenruhezeit
Zur Einhaltung der Wochenruhezeit muss der Fahrer nach spätestens 6 Tagen 24 Stunden Ruhezeit nehmen, d. h. bei mehrtägigen Fahrten muss der Fahrer nach spätestens 6 Tagen 1 Tag frei haben. An diesem Tag kann der Bus nicht genutzt werden.
 

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